Alle Internetanbieter mit ihren Tarifen

Diese Anbieter liefern praktisch überall in Deutschland. Je Anbieter stehen zwei Eckpunkte: der über die volle Laufzeit gerechnet günstigste Tarif als Preisanker und der schnellste als Obergrenze dessen, was er überhaupt schaltet. Was davon an deiner Adresse ankommt, entscheidet die Leitung.

Die bundesweiten Anbieter

Aufgenommen sind Anbieter, die in mindestens 70 % der 10.476 ausgewerteten Orte verfügbar sind, dazu PYUR: dieser Anbieter liefert nur regional und ist unten entsprechend gekennzeichnet. Welche Anbieter es an einer bestimmten Adresse gibt, steht auf der Seite des jeweiligen Ortes. Steht vor dem Monatspreis ein „ab“, gilt er nur für die ersten Monate der Laufzeit; danach kostet der Tarif mehr. Daneben steht deshalb immer, was er über die volle Laufzeit im Schnitt kostet.

Telekom

in 100 % der Orte verfügbar, 9 Tarife im Katalog

Vodafone

in 100 % der Orte verfügbar, 7 Tarife im Katalog

1&1

in 88 % der Orte verfügbar, 8 Tarife im Katalog

Günstigster Tarif

DSL 16 Telefonflat

16 MBit/s ↑ 1 MBit/s DSL

Preis
34,99 € mtl.
Ø über 24 Monate
34,99 € mtl.
Anschlusspreis
49,95 €
Laufzeit
24 Monate
Angebot ansehen bei 1&1, Tarif DSL 16

o2

in 75 % der Orte verfügbar, 7 Tarife im Katalog

PYUR

nur regional: in 7 % der Orte verfügbar, 4 Tarife im Katalog

Stand der Tarife: 2.9.2026. Die Verfügbarkeit stammt aus dem Breitbandatlas des Bundes, alle Angaben ohne Gewähr. Jeder Button führt über einen bezahlten Werbelink zum Anbieter. Diese Seite verdient daran; du zahlst deswegen keinen Cent mehr.

Worauf es beim Abschluss ankommt

Zuerst der Weg, dann der Anbieter

Ein Internetanschluss ist zwei Dinge zugleich: eine Leitung, die jemand einmal verlegt hat, und ein Vertrag, den man jederzeit wechseln kann. Nur das Zweite steht in einem Vergleich. Das Erste liegt fest, und es entscheidet darüber, welcher Teil des Vergleichs überhaupt für einen gilt.

Drei Leitungen kommen in Frage. Die Telefonleitung aus Kupfer liegt fast überall und trägt DSL. Was sie hergibt, hängt an der Entfernung zum nächsten Verteilerkasten: Wer zweihundert Meter entfernt wohnt, bekommt vielleicht 250 MBit/s, wer zwei Kilometer entfernt wohnt, bekommt 16. Beide haben denselben Tarif gebucht. Das Fernsehkabel liegt in etwa vier von zehn deutschen Gemeinden und liefert deutlich höhere Zahlen, teilt sich die Leitung aber mit der Nachbarschaft; an einem Sonntagabend ist davon regelmäßig etwas zu spüren. Die Glasfaser ist die einzige der drei, bei der die versprochene Geschwindigkeit auch bei voller Auslastung ankommt und bei der der Weg nach oben offen ist — sie liegt allerdings längst nicht überall, und wo sie liegt, endet ihr Gebiet oft mitten in einer Straße.

Deshalb steht auf jeder Ortsseite dieser Domain zuerst, welche der drei Leitungen in der Gemeinde ankommt, und erst danach, was sich buchen lässt. Verbindlich ist am Ende trotzdem nur die Verfügbarkeitsprüfung des Anbieters, die nach Straße und Hausnummer fragt. Was hier steht, sagt, bei wem das Fragen sich lohnt.

Der Monatspreis ist selten der Preis

Die Zahl, mit der ein Tarif beworben wird, gilt bei den meisten Anbietern für die ersten sechs bis zwölf Monate. Danach steigt sie, häufig um zehn bis fünfzehn Euro. Ein Tarif für 19,99 € und einer für 29,99 € können über die Laufzeit gerechnet exakt dasselbe kosten — und tun es erstaunlich oft.

Vergleichbar werden zwei Angebote erst über den Durchschnitt der ganzen Vertragslaufzeit. Deshalb steht er auf den Karten oben neben dem Einstiegspreis, und deshalb ist er und nicht der Werbepreis die Größe, nach der sortiert wird. Dazu kommen zwei Posten, die im Monatspreis nicht stecken: der einmalige Anschlusspreis, der je nach Aktion zwischen null und siebzig Euro liegt, und die Miete für den Router, sofern man ihn beim Anbieter nimmt.

Nehmen muss man ihn nicht. Seit August 2016 gilt die freie Endgerätewahl: Der Anbieter muss die Zugangsdaten herausgeben, damit ein selbst gekaufter Router funktioniert. Über zwei Jahre gerechnet ist ein eigenes Gerät meist günstiger als die Miete — vorausgesetzt, es passt zum Anschluss. Ein Router für die Telefonleitung ist an einem Kabelanschluss nutzlos und umgekehrt.

Wie viel Bandbreite tatsächlich nötig ist

Die beworbenen Zahlen sind längst größer als das, was ein normaler Haushalt aufbraucht. Ein Film in 4K belegt rund 25 MBit/s, eine Videokonferenz keine 5, und beides gleichzeitig in einem Vier-Personen- Haushalt bleibt unter 100. Wer heute 250 MBit/s bucht, kauft in aller Regel Reserve und nicht Bedarf.

Zwei Dinge merkt man dagegen sofort. Das eine ist der Rückkanal: Kabelanschlüsse laden deutlich langsamer hoch als herunter, was beim Fernsehen niemanden stört und beim Hochladen von Urlaubsbildern oder in einer Videokonferenz sehr wohl. Das andere ist die Verzögerung — die Zeit, bis eine Anfrage beantwortet wird. Sie entscheidet darüber, ob sich eine Verbindung flüssig anfühlt, und sie steht in keinem Tarifnamen. Glasfaser ist hier im Vorteil, Mobilfunk und erst recht Satellit im Nachteil.

Laufzeit und Kündigung

Üblich sind 24 Monate Mindestlaufzeit; einige Anbieter führen daneben Tarife, die monatlich kündbar sind und dafür etwas mehr kosten. Der Unterschied ist seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes am 1. Dezember 2021 kleiner geworden: Ein Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr. Er läuft unbefristet weiter und ist mit einem Monat Frist kündbar — jederzeit, ohne Stichtag.

Das ändert die Rechnung beim Abschluss. Ein günstiger Zweijahresvertrag, aus dem man nach 25 Monaten monatlich herauskommt, ist praktisch immer die bessere Wahl gegenüber einem teureren flexiblen Tarif — es sei denn, der Umzug steht schon fest.

Wenn weniger ankommt als vereinbart

Dieselbe Reform hat einen Anspruch geschaffen, von dem wenige Gebrauch machen: Wer dauerhaft deutlich weniger Bandbreite bekommt, als im Vertrag steht, darf den Preis mindern — anteilig zu dem, was fehlt — oder außerordentlich kündigen. „Deutlich“ ist dabei kein Gefühl, sondern definiert: Es geht um die im Vertrag genannte minimale, normalerweise verfügbare und maximale Geschwindigkeit.

Nachweisen lässt sich das mit der Desktop-App der Bundesnetzagentur. Sie verlangt dreißig Messungen an drei verschiedenen Tagen und erzeugt daraus ein Protokoll, das der Anbieter akzeptieren muss. Wichtig ist die Kabelverbindung zum Router: Über WLAN gemessen misst man das eigene Funknetz und nicht die Leitung, und mit so einem Protokoll kommt niemand weit.

Umzug

Ein Vertrag zieht mit. Der Anbieter muss ihn an der neuen Adresse fortführen, wenn er dort liefert — und darf dafür ein Bereitstellungsentgelt verlangen, aber keinen neuen Zweijahresvertrag aufdrängen. Liefert er dort nicht, ist der Vertrag mit drei Monaten Frist kündbar.

Der praktische Rat: vor dem Umzug nachsehen, was an der neuen Adresse liegt. Wer aus einer Gemeinde mit allen drei Wegen in eine mit nur der Telefonleitung zieht, nimmt seinen Gigabit-Tarif zwar mit, bekommt an der neuen Dose aber, was die Leitung hergibt. Das ist der Moment, in dem sich ein Wechsel lohnt und nicht ein Umzug des Vertrags.

Kabelfernsehen zahlt jetzt der Haushalt

Bis zum 30. Juni 2024 durften Vermieter die Gebühr für den Kabelanschluss über die Betriebskosten auf alle Mietparteien umlegen. Seit dem 1. Juli 2024 ist das vorbei. Wer weiter über Kabel fernsehen will, schließt selbst einen Vertrag — oder nimmt einen der TV-Dienste, die über die Internetleitung laufen, oder eine Satellitenschüssel.

Für den Internetanschluss ändert sich dadurch nichts: Der lief auch vorher schon über einen eigenen Vertrag. Wer beides beim selben Anbieter bündelt, zahlt in der Regel weniger als für zwei getrennte Verträge — bindet sich damit aber auch bei beidem.

Der Wechsel selbst

Den Wechsel wickelt der neue Anbieter ab. Man kündigt nicht selbst, sondern beauftragt ihn damit — sonst steht man am Ende ohne Anschluss da, weil die Kündigung wirksam wurde, bevor die neue Leitung geschaltet war. Die Rufnummer wandert mit; ein Recht darauf besteht, solange man im selben Ortsnetz bleibt.

Für die Umschaltung gilt seit der TKG-Reform eine harte Grenze: Der Anschluss darf höchstens einen Kalendertag ausfallen. Dauert es länger, steht dem Kunden eine Entschädigung zu — zehn Euro oder zwanzig Prozent des Monatsentgelts je Tag, je nachdem, was mehr ist. Dieselbe Regel greift, wenn ein Techniker einen vereinbarten Termin nicht einhält. Beides muss man nicht einklagen, sondern nur geltend machen; die meisten Anbieter zahlen auf Nachfrage.

Ein Wechsel innerhalb desselben Netzes — etwa von einem Telekom-Wiederverkäufer zum nächsten — ist meist eine Sache von Tagen und ohne Technikerbesuch. Ein Wechsel des Weges, also von der Telefonleitung auf das Kabel oder auf die Glasfaser, braucht eine neue Dose in der Wohnung und damit einen Termin.

Woran sich Anbieter unterscheiden, wenn der Preis gleich ist

Bei vier bundesweiten Anbietern auf derselben Leitung ist der Tarif weitgehend austauschbar. Was übrig bleibt, sind drei Dinge, die in keiner Preistabelle stehen.

Das erste ist die Störungsbearbeitung. Wer die Leitung selbst besitzt, kann sie auch selbst reparieren; wer sie mietet, muss den Auftrag weiterreichen. Das ist der Grund, warum ein Anschluss beim Netzbetreiber im Störungsfall oft schneller wieder läuft als derselbe Anschluss bei einem Wiederverkäufer — beim Preis ist es umgekehrt.

Das zweite ist die Preisentwicklung nach dem ersten Jahr. Manche Anbieter heben nach Ablauf der Aktion auf einen Listenpreis an, der spürbar über dem Marktniveau liegt, und rechnen damit, dass niemand nachsieht. Andere bleiben nah am Einstieg. Genau dafür steht auf den Karten oben der Durchschnitt über die Laufzeit.

Das dritte ist die Bindung an Zusatzleistungen: ein Fernsehpaket, ein Mobilfunkvertrag, eine Cloud. Solche Bündel rechnen sich, wenn man alles davon ohnehin gebraucht hätte, und sonst nie. Ein Rabatt auf etwas, das man nicht wollte, ist kein Rabatt.

Was in diesem Vergleich nicht steht

Zwei Anschlussarten fehlen hier bewusst. Mobilfunk ist eine ernstzunehmende Alternative, wo keine brauchbare Leitung liegt, und die Tarife dafür sind eigene Produkte mit eigenen Datengrenzen; sie in eine Tabelle mit Festnetzanschlüssen zu stellen, verglich Dinge, die sich nicht vergleichen lassen. Satellit ist praktisch überall zu haben und hat eine Verzögerung, die man beim Spielen und in Gesprächen bemerkt.

Und es fehlt eine Rangliste. Es gibt keinen besten Internetanbieter, sondern nur den, der an einer bestimmten Adresse den passenden Weg bedient und dafür den vernünftigsten Preis nimmt. Welcher das ist, steht nicht hier, sondern auf der Seite der eigenen Gemeinde.

Fragen, die vor dem Abschluss aufkommen

Was kostet der günstigste Anschluss wirklich?

Über die volle Laufzeit gerechnet liegt derzeit Vodafone vorn: der Tarif „GigaZuhause 16 DSL“ kommt auf 27,49 € im Monat über 24 Monate, bei 16 MBit/s. Der beworbene Einstiegspreis liegt darunter, er gilt aber nur für die ersten Monate — deshalb wird hier nach dem Durchschnitt sortiert und nicht nach der Werbezahl.

Wie schnell ist der schnellste Tarif in dieser Liste?

Der schnellste bundesweit buchbare Tarif kommt von Telekom und bringt 1.000 MBit/s im Download. Solche Zahlen setzen Glasfaser oder ein Kabelnetz voraus — an einer reinen Telefonleitung sind sie unerreichbar, gleich welcher Anbieter draufsteht.

Warum steht mein regionaler Anbieter hier nicht?

Diese Liste führt nur, wer fast überall in Deutschland liefert. Stadtwerke und regionale Netzbetreiber schalten oft die schnellsten Leitungen ihres Gebiets, sind aber zwanzig Kilometer weiter nicht mehr zu haben — auf einer bundesweiten Seite wären sie ein irreführender Vergleich. Auf der Seite der jeweiligen Gemeinde stehen sie dagegen mit.

Woher weiß ich, welcher Anbieter an meiner Adresse schaltet?

Genau weiß es nur die Verfügbarkeitsprüfung des Anbieters, die nach Straße und Hausnummer fragt. Einen belastbaren Überblick, welche Leitungen in einer Gemeinde liegen und wer dort überhaupt auftritt, gibt das Ortsverzeichnis dieser Seite — es beruht auf dem Breitbandatlas des Bundes und den Tarifkatalogen der Anbieter.

Was passiert nach der Mindestlaufzeit?

Seit Dezember 2021 verlängert sich kein Vertrag mehr automatisch um ein volles Jahr. Er läuft monatlich weiter und ist mit einem Monat Frist kündbar, jederzeit. Deshalb ist ein günstiger Zweijahresvertrag meist die bessere Wahl als ein teurerer flexibler — außer der Umzug steht schon fest.

Der Anschluss ist zu langsam. Was steht mir zu?

Wer dauerhaft deutlich weniger bekommt, als im Vertrag steht, darf den Preis anteilig mindern oder außerordentlich kündigen. Nachgewiesen wird das mit der Messsoftware der Bundesnetzagentur: dreißig Messungen an drei Tagen, per Kabel und nicht über WLAN. Das Protokoll muss der Anbieter akzeptieren.

Was, wenn beim Wechsel der Anschluss ausfällt?

Er darf höchstens einen Kalendertag ausfallen. Dauert es länger, steht eine Entschädigung zu — zehn Euro oder zwanzig Prozent des Monatsentgelts je Tag, je nachdem, was höher ist. Dasselbe gilt für einen Technikertermin, den der Anbieter platzen lässt. Man muss es nur geltend machen.

Muss ich den Router des Anbieters mieten?

Nein. Seit August 2016 gilt die freie Endgerätewahl: Der Anbieter muss die Zugangsdaten herausgeben, damit ein selbst gekaufter Router läuft. Über zwei Jahre gerechnet ist das meistens günstiger als die Miete — das Gerät muss allerdings zur Anschlussart passen, ein DSL-Router ist am Kabelanschluss nutzlos.

Und das Kabelfernsehen über die Nebenkosten?

Das ist seit dem 1. Juli 2024 vorbei. Der Vermieter darf die Gebühr nicht mehr auf alle Mietparteien umlegen; wer weiter über Kabel fernsehen will, schließt selbst ab — oder nimmt einen TV-Dienst über die Internetleitung oder Satellit. Der Internetanschluss war davon nie betroffen.

Wie aktuell sind die Preise hier?

Die Kataloge werden jede Nacht neu eingelesen; das Datum des Stands steht unter den Karten. Aktionen können trotzdem kurzfristig auslaufen — verbindlich ist immer der Preis, der beim Anbieter selbst im Bestellvorgang steht.